Steuererklärungen

Nicht nur Unternehmer sind verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Auch für Privatpersonen kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehen. Dies ist beispielsweise bei Ehegatten der Fall, wenn sie die Steuerklassenkombination III/V oder Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben. Auch bei Bezug sogenannter Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus überschreiten viele Rentner die steuerlichen Grundfreibeträge und sind zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet. Auch als Eigentümer einer vermieteten Immobilie werden Sie vom Fiskus zur Kasse gebeten und müssen hierzu eine Einkommensteuererklärung abgeben. Oder haben Sie vielleicht eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und speisen den daraus erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein?

Sind Sie nicht von Gesetzes wegen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kann es sich für Sie lohnen, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um so einen Teil der bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren bezahlten Steuer zurückzuerhalten.

Bei der Vielzahl an Formularen und Anlagen verliert man als Laie allerdings schnell den Überblick. Gerne unterstütze ich Sie deshalb und zeige Ihnen auch vorhandene Wahlrechte und Gestaltungsspielräume auf. So sparen Sie Zeit und Nerven und können sich schöneren Dingen widmen als dem lästigen Steuerkram.

Überblick über das Leistungsspektrum im Bereich Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Kapitalertragsteueranmeldungen

Kontakt

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Dipl.-Kff. (Univ.)
Dr. Stefanie Igel
Steuerberaterin

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